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Queer-O-mat

Achtung Menschenrechtsverletzung: Menschenhandel zum Zweck der Prostitution

Von Katrin Köppert

„Es hätte schlimmer kommen können“

Die Kritik des UN-Menschenrechtsrat und zahlreicher NGOs an der von der Bundesregierung geschönten Menschenrechtslage wurde von den Abgesandten der Bundesregierung Gernot Erler (Staatsminister im Auswertigen Amt) und Peter Altmaier (Staatssekretär im Bundesinnenministerium) in der Befürchtung, dass sie hätte schlimmer ausfallen können, förmlich durchgewinkt. Mit diesem beiläufigen Zaunpfahl wurde nicht nur dem UN-Menschenrechtsrat seine scheinbare Belanglosigkeit vorgehalten, sondern die Frage nach dem Interesse an der Einhaltung von Menschenrechten berührt.

Am Beispiel der Situation von Betroffenen des Menschenhandels zum Zweck der Prostitution zeigen sich Doppelmoral sowie rassistisch und nationalistisch motivierte Deklassierungen und Diskriminierungen von Menschen, deren Rechte die Bundesregierung weder anerkennt noch die Verletzung ihrer Rechte entsprechend ahndet. Während das Prostitutionsgesetz seit 2002 Prostituierten das Recht auf Sozialversicherung und auf die Einklagbarkeit ihrer Einnahmen zugesteht, sind Betroffene von Menschenhandel zum Zweck der Prostitution dieser Rechte beraubt.
Solange der Staat ein Sexgewerbe rechtlich legitimiert, muss er auch den Schutz aller darin tätigen Arbeitnehmer_innen ermöglichen und nicht einen Klassismus der Prostitution betreiben, in dem sich ein Rassismus widerspiegelt. „Ware Frau“

In der diskursiven Produktion der „Zwangsprostituierten“, der „gehandelten Frau“, der „Ware Frau“ werden Frauen jenseits des Aspektes, dass auch Kinder, Männer und Trans*People betroffen sind, als Opfer stigmatisiert, was die Legitimationsgrundlage bildet, über sie hinweg entscheiden zu können. Die Rolle der individuellen und kollektiven Handlungsfähigkeit von Migrant_innen in der Prostitution wird insofern ausgeblendet, dass die Entscheidung zu migrieren, nicht wahrgenommen wird als eine Inanspruchnahme von dem Recht auf Bewegungsfreiheit und die Verbesserung einer individuellen und/oder ökonomischen Situation. Die Unsichtbarmachung der Prostitution in der Migration als Überlebensstrategie sowie die Überblendung von Sexarbeit mit Frauenhandel führte dazu, dass die verschiedenen „Klassen“ der Prostitution in der Migration übersehen und das Opferstigma etabliert werden konnte. Die Konstruktion einer naiven und unselbständigen, in eine Zwangslage gebrachten „Frau“ dient an der Schnittstelle von Rassismus und Sexismus der Herstellung einer kulturellen Dominanz und einer Hierarchisierung, mittels der sich das weiße, (feministische) Subjekt bzw. die emanzipatorisch orientierte, dynamische deutsche „Frau“ herstellen kann, um dann wiederum den Opfern helfen zu wollen.

Um unschuldig bleiben zu können, muss die Migrantin unfrei bleiben.

Entsprechen die Prostituierten in der Migration jedoch nicht dem deklassierten Opferbild, werden sie als deviante Migrantinnen konstruiert, verlieren ihren Anspruch auf Anerkennung und werden als Täterinnen illegaler Migration belangt. Darin geht die rassistische Vision auf, Migrantinnen dann als Täterinnen bzw. Kriminelle zu konstruieren, wenn sie aus der Opferrolle heraustreten.

In der diskursiven Vermischung von Menschenhandel und illegaler Migration müssen sich Politik und Maßnahmen zur Bekämpfung von Menschenhandel als Instrumente der Bekämpfung der Migration von Menschen verantworten. Einige Kampagnen zur Verhinderung von Menschenhandel zum Zweck der Prostitution (z.B. IOM) agieren z.T. als entgegengesetzte Händler_innen, wenn von einem ursprünglichen Migrationswunsch der Personen auszugehen ist. Die Personen würden dann entgegen ihrem Willen zurückgeschickt oder durch Abschreckung von Anfang an ferngehalten. Solange Betroffene bzw. Prostituierte in der Migration keine Arbeits- und somit auch keine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wird die Illegalisierung der in eine Zwangslage gebrachten Personen (re)produziert.

Politik des Dialogs

Je weniger der Staat mit Hilfe juristischer und sozialer Normen und Grenzen die Situationen der Menschen verschärft und eine unübersichtliche Grauzone generiert, desto mehr kann die frei gewählte Prostitution von der erzwungenen besser unterschieden werden, so dass denen, die wirklich Opfer sind, gezielt Rechte zugesprochen werden können. Diese Rechte dürfen jedoch nicht an Bedingungen, wie die des Zugeständnisses eines kurzfristigen Aufenthaltstitel, wenn die Person als Beweismittel in einem Strafprozess auftritt, gebunden sein. An die Stelle der Instrumentalisierung muss eine Politik des Dialogs treten, die den Prostituierten in der Migration eine Stimme gibt und die Über-sie-Urteilenden mit einem Ohr ausstattet, dass bereit ist zuzuhören.

Denn: es hätte nicht schlimmer kommen können – die Menschenrechtslage ist auch in Deutschland schon schlimm genug und rechtfertigt keinerlei Schuldabwehr oder Beschönigungen. Die Bundesregierung steht in politischer Verantwortung nicht nur die Rechte Betroffener des Menschenhandels zum Zweck der Prostitution anzuerkennen und zu schützen, sondern den an den Außengrenzen der EU ankommenden Flüchtlingen, den in ungeschützten Beschäftigungsverhältnissen malochenden, den prekarisierten, weil alleinerziehenden Müttern, den bedrohten Trans*gendern – schlicht allen unter hohem Aufwand und riskanten Bedingungen sexuell arbeitenden Menschen im Zuge der Prekarisierung – zuzuhören.

Zum Weiterlesen:

bulletin 35: Der involvierte Blick. Zwangsprostitution und ihre Reprasentation

Andrijasevic, Rutvica: Impositions of immobility. Gender, Migration and Representation in Anti-trafficking Campaigns. In: Marina Grzinic´, Roas Reitsamer (Eds.): New Feminism. Worlds of Feminism, Queer and Networking Conditions. Wien2008, S.117-132.

Bednarz-Braun, Iris; Heß, Ulrike: Migration, Ethnie und Geschlecht. Theorieansätze – Forschungsstand – Forschungsperspektiven. Wiesbaden 2004.

Boidi, Cristina; El-Nagashi, Faika Anna: Es geht um Rechte, nicht um Opfer. In: Birgit Sauer (Hrsg.): Zwangsfreiheiten. Multikulturalität und Feminismus. Wien 2008, S.187-203

Castro Varela, Maria do Mar; Clayton, Dimitria (Hrsg.): Migration, Gender, Arbeitsmarkt. Königstein/Taunus 2003.

Erel, Umut: Auto/biografische Wissensproduktionen von Migrantinnen. In: Kien Nghi Ha, Nicola Lauré al-Samarai, Sheila Mysorekar (Hg.): re/visionen. Postkoloniale Perspektiven von People of Color auf Rassismus, Kulturpolitik und Widerstand in Deutschland. Münster 2007, S.147-160.

Erel, Umut; Morokvasic, Mirjana; Shinozaki, Kyoko (Eds.): Crossing Borders and Shifting Boundaries. Vol 1: Gender on the Move. Opladen 2003.

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Geisler, Alexandra: Gehandelte Frauen. Menschenhandel zum Zweck der Prostitution mit Frauen aus Osteuropa. Berlin 2005.

Grenz, Sabine: (Un)heimliche Lust. Über den Konsum sexueller Dienstleistungen. Wiesbaden 2005.

Grenz, Sabine; Lücke Martin (Hrsg.): Verhandlungen im Zwielicht. Momente der Prostitution in Geschichte und Gegenwart. Bielefeld 2006.

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Wichterich, Christa: Gender matters. Zur Vergeschlechtlichung von Arbeit auf globalisierten Märkten. In: Globalisierung und Geschlecht: Anforderungen an feministische Perspektiven und Strategien. Werkstattgespräch, Berlin 21./22. Januar 2000. Texte der Rosa-Luxemburg-Stiftung; Bd. 5 Berlin 2000, S.13.

Zimowska, Agnieszka: Der internationale Frauenhandel als Migrationschance? Neue Perspektiven auf Handlungsstrategien migrantischer Sexarbeiterinnen in der deutsch-polnischen Grenzregion. In: Bettina Roß (Hrsg.): Migration, Geschlecht und Staatsbürgerschaft. Wiesbaden 2004, S.49-66.

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